Die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz wurden per 1. Januar 2024 auf 8.1% (Normalsatz) bzw. 2.6% (reduzierter Satz) erhöht. Dies wirkt sich auch auf die Abrechnung der PathoPig- und ZoE-BTA-Untersuchungen aus.
Damit der Selbstbehalt für die Tierhaltenden die CHF 100-Grenze weiterhin nicht übersteigt, hat das BLV entschieden, den Selbstbehalt minim zu reduzieren. Der Selbstbehalt beträgt neu CHF 92.50 plus 8.1% Mehrwertsteuer. Das entspricht brutto einem unveränderten Betrag von CHF 100.